Einzelhandel im Auel

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Am 08.12.2020 fand die mündliche Verhandlung am Verwaltungsgericht Köln zur Ansiedlung eines Lebensmittel-Discountmarktes und eines Drogeriemarktes in der leerstehenden Baumarktimmobilie im Gewerbegebiet im Auel statt. Obwohl die Urteilsverkündung erst am 22.12. 2020 erfolgen soll, scheint klar zu sein, dass das Gericht die geplante Ansiedlung für zulässig erachtet, da sich die geplante Nutzung in die Umgehungsbebauung einfügt.

In den zurückliegenden Sitzungen des Ausschusses für Planung, Umwelt und Erneuerbare Energien sowie diversen Ratssitzungen, in denen die Thematik behandelt wurde, hat sich die FDP-Fraktion konsequent für die zusätzliche Ansiedlung von Einzelhandel im Auel eingesetzt und wiederholt gegen anderslautende Beschlussvorschläge der Verwaltung gestimmt, um dies zu ermöglichen. Die Förderung von zusätzlichem Einzelhandel im Auel steht auch als eine Kernforderung in unserem Wahlprogramm für die diesjährige Kommunalwahl. Sollte das Urteil wie erwartet ausfallen, werden wir uns in den entsprechenden Gremien für eine zügige Umsetzung der planerischen Vorrausetzungen einsetzen.

Ihre FDP-Eitorf
offen-ehrlich-sachorientiert