Informationen zur Grundsteuerreform

Wie bereits vor Wochen angekündigt, schlägt die Grundsteuerreform jetzt auch in Eitorf zu. In der Ratssitzung vom 02.12.2024 wurden die Hebesätze für das Jahr 2025 beschlossen. Erklärtes Ziel von Bund und Land bei der Umsetzung der Reform ist die Aufkommensneutralität. Das heißt: das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein wie vor der Reform. Einzelne Bürger werden jetzt, durch die neuen Grundsteuermessbeiträge, niedriger und andere höher belastet. Die Einnahmen für die Kommune bleiben gleich. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Hebesatz der Grundsteuer B auf 960 Punkte angehoben. Um einen „Aufkommensneutralen Hebesatz“ zu erreichen, würden 909 Punkte reichen. Im Haushalt 2023/2024 war bereits für das Jahr 2025 eine planerische Erhöhung von 40 Punkten (nach altem Recht) vorgesehen.
Aufgrund der desolaten Haushaltslage für die Jahre 2025 ff wurde die Anhebung auf 960 Punkte beschlossen. Wie in dem vorab veröffentlichen Artikel der FDP im Mitteilungsblatt und auf der Homepage sind hier noch keine neuen Maßnahmen wie Marktplatzneugestaltung oder Neubau der Schule eingerechnet.
Offen, ehrlich, sachorientiert.