Straßenausbaubeiträge fallen weg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der letzten Woche hat der Landtag in NRW eine Änderung des Förderprogramms zu Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Diese Änderung führt zu einer 100%-igen Entlastung von den Beiträgen. Nach Jahrzehnten ohne Anpassungen bei den Ausbaubeiträgen hat die von CDU und FDP geführte Landesregierung damit – nach der Halbierung der Beiträge zum Jahr 2020 – bereits zum zweiten Mal in der laufenden Legislaturperiode eine Entlastung ermöglicht.

Die Entlastung wirkt nicht nur für zukünftige Beitragsbescheide, sondern auch rückwirkend für alle Bescheide, die seit dem 1. Januar 2020 unter das Förderprogramm gefallen sind. Wer bereits die Hälfte vom Land zurückerstattet bekommen hat, bekommt nun auch die verbleibende Hälfte erstattet. Dafür nutzt die Koalition die bereits im Haushalt eingestellten Mittel. Das Förderprogramm, welches für die erste Entlastung 2020 beschlossen wurde, verfügt über den notwendigen finanziellen Spielraum für diesen Schritt. Auf diese Weise fließen die bislang nicht genutzten Mittel nicht zurück in den Gesamthaushalt, sondern kommen den Menschen zu Gute, welche ursprünglich von dem Programm profitieren sollten.

In einem weiteren Schritt wird die Landesregierung die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gesetzlich unter Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes regeln.

Einen von der SPD zur gleichen Thematik eingebrachten Gesetzentwurf hat die Koalition abgelehnt. Zur Begründung: Der Gesetzentwurf der SPD steht nicht im Einklang mit dem Konnexitätsprinzip in Art. 78 (3) der Landesverfassung. Darin ist geregelt, dass Kommunen „durch Gesetz (…) zur Übernahme (…) bestimmter (…) Aufgaben“ nur dann verpflichtet werden dürfen, „wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden“. Gegen diese Regelung verstößt der Gesetzentwurf der SPD. Im Ergebnis würden die Kommunen gegen das Gesetz klagen. Die Abschaffung ginge zu Lasten der kommunalen Haushalte.

Am Ende zählt, auch für die Eitorfer Bürgerinnen und Bürger, das mit diesem Beschluss erreichte Ergebnis:

Für die Eigentümer gilt die Entlastung sofort. Die kommunalen Haushalte werden nicht belastet. Das Geld kommt aus dem Landeshaushalt. Die gesetzliche Regelung wird mit dem Konnexitätsprinzip im Einklang stehen.

 

Ihre FDP-Eitorf
offen-ehrlich-sachorientiert